- - - AKTUELLE NEWS - - - - AKTUELLE NEWS - - - |
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2006 ein Gesetz erlassen, welches dem privaten Auftraggeber die Möglichkeit bietet, bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder am selbstgenutzten Eigentum, Handwerkerrechnungen bis zu einem maximalen Betrag von € 600,00 pro Jahr steuerlich als Aufwendungen geltend zu machen. Zu dem besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Altbaubereich durch die KFW-Förderbank im Rahmen des aktuellen KFW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms (Stand 1. Februar 2006) kostengünstige Darlehen zu beantragen.
Über die genauen Einzelheiten
beraten wir Sie gerne unverbindlich. |
© 2006 "eifelschreiner.de" - Schreinerei Volker Weiler, Deudesfeld