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Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2006 ein Gesetz erlassen, welches dem privaten Auftraggeber die Möglichkeit bietet, bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder am selbstgenutzten Eigentum, Handwerkerrechnungen bis zu einem maximalen Betrag von € 600,00 pro Jahr steuerlich als Aufwendungen geltend zu machen.

Zu dem besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Altbaubereich durch die KFW-Förderbank im Rahmen des aktuellen KFW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms (Stand 1. Februar 2006) kostengünstige Darlehen zu beantragen.

 

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